3. Piste - UVP-Verfahren

:

2018


Am 28. März 2018 hat das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) das neue Erkenntnis zur im Rahmen des Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahrens eingereichten 3. Piste für den Flughafen Wien veröffentlicht.

Das Bundesverwaltungsgericht gibt mit dem Erkenntnis unter Angabe von Auflagen für den Bau einer 3. Piste für den Flughafen Wien nun grünes Licht und lässt eine ordentliche Revision zu. Für die Einbringung von Revisionsanträgen wurde eine sechswöchige Frist gesetzt.
 

2017

Am 29. Juni 2017 hat der Verfassungsgerichtshof das BVwG-Erkenntnis gegen die von der Flughafen Wien AG geplante dritte Piste als verfassungswidrig aufgehoben. Der Verfassungs-gerichtshof begründet die Aufhebung damit, dass das Bundesverwaltungsgericht vor allem den Klimaschutz und den Bodenverbrauch in einer verfassungswidrigen Weise in die Interessens-abwägung einbezogen habe. Damit geht die Rechtssache an das Bundesverwaltungsgericht zurück, das neuerlich eine Entscheidung treffen muss.
 
Im März 2017 hat die Flughafen Wien AG und das Land Niederösterreich Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) erhoben und beim Verwaltungsgerichtshof beantragt, gegen das BVwG-Erkenntnis eine außerordentliche Revision zuzulassen.
 
Anfang Februar 2017 veröffentlichte das Bundesverwaltungsgericht seine Erkenntnis zum von der Flughafen Wien AG eingereichten 3. Piste und versagte deren Umsetzung aus Gründen des Klimaschutzes und des Bodenverbrauchs.



2016

Im Jahr 2016 wurden seitens des Bundesverwaltungsgerichts noch ergänzende Expertengutachten eingeholt. Für die Öffentlichkeit relevante Verfahrensschritte haben keine stattgefunden.
 

2015

Nach der Verhandlung der Berufungen im Jänner 2015  hat die FWAG die Erlassung des Bescheids in 2. Instanz ursprünglich noch für das Jahr 2015 erwartet.

Das Bundesverwaltungsgericht hat jedoch in der zweiten Jahreshälfte 2015 noch ergänzende Gutachten in Auftrag gegeben, deren Fertigstellung nicht vor dem Jahresende 2015 erwartet wird.
 

2014

Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) kündigte im 4. Quartal  2014 an, dass die Verhandlung der eingelangten Berufungen gegen den Bescheid der ersten Instanz am 7., 8. und 9. Jänner 2015 erfolgen wird.

2013

Da der Umweltsenat bis Ende 2013 das Verfahren nciht abgeschlossen hat, liegt seither die Entscheidungskompetenz bei dem neu dafür eingesetzten Bundesverwaltungsgeicht (BVwG).
 

2012

Am 10.07.2012 wurde der für den Projektwerber FWAG positive Bescheid in 1. Instanz von der UVP-Behörde, dem Amt der NÖ Landesregierung, erlassen. Dagegen wurden bis Ende August 28 Berufungen beim Umweltsenat erhoben. Im November 2012 hielt die Flughafen Wien AG als Projektwerber den Berufungen eine umfassende Stellungnahme entgegen.
 

2011

Die öffentliche Erörterung der geplanten und zur UVP eingereichten Parallelpiste 11R/29L („3. Piste“) erfolgte im Zeitraum vom 29. August 2011 bis zum 7. September 2011.
 
Zwischen dem 1. März 2007 und der Auflage des Umweltverträglichkeitsgutachtens (UVGA) der zuständigen Behörde im Sommer 2011 hat die Behörde mehrere inhaltliche Nachforderungen gestellt und auch eine Überarbeitung der Verkehrsprognose vorgeschrieben. Insgesamt bilden die Unterlagen in der 6. Revision die Basis für das UVGA. Im Rahmen der öffentlichen Verhandlung haben an 8 Tagen rund 110 Personen in insgesamt knapp 39 Stunden mündlicher Erörterung zu 9 Themenblöcken Stellungnahme abgegeben. Rund die Hälfte der Wortmeldungen erfolgte durch Mitglieder des Dialogforums, die im UVP-Verfahren Parteistellung haben.
 
Die öffentliche Verhandlung der geplanten 3. Piste am Flughafen Wien hat die Meinung der Mitglieder im Dialogforum bestätigt: im UVP-Verfahren können auf Basis der gesetzlichen Grundlagen nur weniger weitreichende Maßnahmen gegen Flugverkehrsbelastung festgelegt werden als im Mediationsvertrag und im Dialogforum schon jetzt vereinbart und umgesetzt werden.

2010

Keine Verfahrensschritte mit Relevanz für die Öffentlichkeit.

2009

Keine Verfahrensschritte mit Relevanz für die Öffentlichkeit

2008

Mit der öffentlichen Auflage der Umweltverträglichkeitserklärung und der Projektunterlagen setzte die UVP-Behörde Mitte 2008 den nächsten Schritt in der Umweltverträglichkeitsprüfung zur geplanten 3. Piste. Die Behörde hat die Vollständigkeit und Plausibilität der eingereichten Projektunterlagen der Flughafen Wien AG zur 3. Piste bestätigt. Vom 29. Mai bis 31. Juli 2008 wurde der Bevölkerung Einsicht in die UVE und die Projektunterlagen geboten und die Möglichkeit gegeben dazu Stellung zu nehmen.

 
Mehrere Bürgerinitiativen der ARGE gegen Fluglärm und die ARGE selbst haben die erforderliche Anzahl an Unterstützungsunterschriften gesammelt und im UVP-Verfahren Parteistellung erlangt, sodass sie auch zu den öffentlich aufgelegten Unterlagen und der Umweltverträglichkeitserklärung Stellungnahme abgeben konnten.
 

2007

Für die von der Flughafen Wien AG (FWAG) geplante Parallelpiste 11R/29L („3. Piste“) ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gesetzlich vorgeschrieben.

Das UVP-Verfahren wurde am 1. März 2007 mit der Abgabe der Umweltverträglichkeitserklärung und der Projektunterlagen durch die FWAG gestartet. Die Unterlagen beinhalten eine Übersicht über die wichtigsten von dem Projektwerber geprüften Lösungsmöglichkeiten sowie die wesentlichen Auswahlgründe im Hinblick auf die Umweltauswirkungen. Ebenfalls vorzulegen war eine Nullvariante. Bei der Bewertung der Varianten ist vor allem auf die umweltrelevanten Faktoren einzugehen.